Jahresbeiträge

  • Erwachsene  240,00 €
  • Partnerbeitrag  450,00 €
  • 1 Erwachsener & 1 Kind 280,00 €
  • 1 Erwachsener & 2 Kinder 310,00 €
  • 1 Erwachsener & 3 und mehr Kinder 330,00 €
  • 2 Erwachsene & 1 Kind 480,00 €
  • 2 Erwachsene & 2 Kinder 500,00 €
  • 2 Erwachsene & 3 und mehr Kinder 515,00 €
  • 1. Jugendlicher / 1. Kind 80,00 €
  • 2. Jugendlicher/ 2. Kind 50,00 €
  • 3. Jugendlicher/ 3. Kind 30,00 €
  • jeder weitere Jugendliche / jedes weitere Kind 0,00 €
  • Zweitmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 120,00 €
  • Schüler/Azubis/Studenten 110,00 €
  • passive Mitglieder 50,00 €
Beitragsordnung Tennisclub Rot-Weiß Bliesheim e.V.

1. Grundsatz:

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Aktive und passive Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Die Jahresbeiträge werden alljährlich vom Vorstand beraten und den Mitgliedern in der ersten Jahreshauptversammlung zur Genehmigung vorgeschlagen.

Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und am Spielbetrieb teilnehmen können. Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins durch Geld oder Sachbeiträge im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht, ausgenommen sind clubinterne Turniere.

Der jeweils gültige Jahresbeitrag wird zum 1. März des laufenden Geschäftsjahres oder mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Kontonummer, den Wechsel des Bankinstitutes sowie Änderungen der Anschrift mitzuteilen. Zusätzliche Gebühren wegen Rücklastschriften u.ä. sind durch das Mitglied zu erstatten.

2. Jahresbeitrag:

Jährliche Beitrag für aktive Mitglieder

a) Erwachsene – Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 240,00 Euro

b) Partnerbeitrag – häusliche Lebensgemeinschaft 450,00 Euro

c) 1 Erwachsener & 1 Kind 280,00 Euro

d) 1 Erwachsener & 2 Kinder 310,00 Euro

e) 1 Erwachsener & 3 und mehr Kinder 330,00 Euro

f) 2 Erwachsene & 1 Kind 480,00 Euro

g) 2 Erwachsene & 2 Kinder 500,00 Euro

h) 2 Erwachsene & 3 und mehr Kinder 515,00 Euro

i) 1. Jugendlicher/ 1. Kind einer Familie (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ohne Elternteil im Club 80,00 Euro

j) 2. Jugendlicher/ 2. Kind einer Familie (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ohne Elternteil im Club 50,00 Euro

k) 3. Jugendlicher/ 3. Kind einer Familie (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ohne Elternteil im Club 30,00 Euro

l) jeder weitere Jugendliche/jedes weitere Kind einer Familie (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ohne Elternteil im Club 0,00 Euro

m) Zweitmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Der Nachweis über eine Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein muss der Geschäftsführung bis spätestens zum 10. Februar eines Jahres vorliegen. Wurde kein entsprechender Nachweis für den ermäßigten Beitrag erbracht, ist der Jahresbeitrag wie unter a) zu zahlen. Zweitmitglieder können nicht für Medenspiel-Mannschaften gemeldet werden. 120,00 Euro

n) Schüler/Azubis/Studenten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis max. zum vollendeten 27. Lebensjahr
Der Nachweis muss der Geschäftsführung bis spätestens zum 10. Februar eines Jahres vorliegen. Wurde kein entsprechender Nachweis für den ermäßigten Beitrag erbracht, ist der Jahresbeitrag wie unter a) zu zahlen. 110,00 Euro

Jährlicher Beitrag für passive Mitglieder
Voraussetzung für die unter b) bis h) und j) bis l) aufgeführten Beiträge ist, dass die Abbuchung des Beitrags von einem Konto erfolgt! 50,00 Euro

4. Sonderaktionen
Der Vorstand kann zur Werbung neuer Mitglieder jede Saison Sonderaktionen beschließen. Für die Saison 2022 hat der Vorstand eine Sonderaktion zur Neumitgliederwerbung beschlossen. Neumitglied ist, wer nicht Mitglied in einem anderen Tennisclub ist und nicht innerhalb der letzten 5 Jahre bereits Mitglied des TCB war.

a) Der Beitrag für Neumitglieder ab 16 Jahren beträgt im ersten Jahr der Mitgliedschaft 50,00 Euro

b) Der Beitrag für Mitglieder (Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre) beträgt im ersten Jahr der Mitgliedschaft: 25,00 Euro

5. Umlagen:
Umlagen können bis zum Zweifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden und müssen von der Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit genehmigt werden.

6. Stichtagsregelung:
Stichtag für die Bemessung der Beitragssätze ist der 01.01. jeden Jahres.

7. Staffelung:
Der Mitgliedsbeitrag gemäß Punkt 2. für neu eintretende aktive Mitglieder während des laufenden Jahres staffelt sich wie folgt:

a) Aufnahmedatum 01.01. bis 15.06. 3/3 des Jahresbeitrages
b) Aufnahmedatum 16.06. bis 31.07. 2/3 des Jahresbeitrages
c) Aufnahmedatum 01.08. bis 31.12. 1/3 des Jahresbeitrages

8. Gastbeiträge:
Gäste dürfen die Plätze in Begleitung eines aktiven Mitgliedes nutzen. Für die Gäste erhebt der Verein eine Gastgebühr. Sie beträgt pro Gast und Stunde im Einzelspiel 10,00 € / im Doppel-Spiel 5,00 €. Die Gastgebühr ist vor Antritt des Spiels im Clubhaus in bar zu entrichten. Es werden keine Dauergäste für den Spielbetrieb zugelassen; ein Gast darf maximal fünf Mal pro Jahr auf der Anlage spielen.

9. Aufnahmegebühr:
Der Verein erhebt derzeit keine Aufnahmegebühr.

10. Arbeitsersatz:
Alle aktiven Mitglieder, die am 01.01. des Jahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen jährlich einen Arbeitsdienst erbringen. Der Arbeitsdienst kann durch Arbeiten zum Erhalt oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen, Mithilfe bei clubinternen Veranstaltungen oder nach Rücksprache mit dem Vorstand abgeleistet werden. Wird der eingeteilte Arbeitsdienst nicht angetreten, erhebt der Verein ein Entgelt von 60,00 Euro. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteneinzug in dem Monat abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.

11. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

12. Die Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.02.2022 in Kraft.

Hier könnt Ihr die Beitragsordnung ausdrucken » Beitragsordnung (PDF)